Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen · Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Polen)

§ 30 Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 30

In forceOfficial text

Geschäftsweg

Der Schriftverkehr nach diesem Vertrag findet zwischen dem Bundesminister für Justiz der Republik Österreich und dem Jusitzminister (Anm.: richtig: Justizminister) der Republik Polen statt. Der Verkehr auf diplomatischem Weg wird hiedurch nicht ausgeschlossen.