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SpaltG · Spaltungsgesetz

§ 13 SpaltGBeilagen zur Anmeldung

Barabfindungsangebot bei nicht verhältniswahrender Spaltung;

In forceOfficial text

Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:

1. die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;

2. die allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber;

3. den Spaltungsbericht gemäß § 4 und den Prüfungsbericht gemäß § 5;

4. die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Gesellschaften erforderlichen weiteren Urkunden;

5. die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf;

6. der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1 oder 1a;

7. die Erklärungen gemäß § 2 Abs. 3;

8. der Nachweis der Sicherheit gemäß §§ 9 und 11.

Amendment history
  • In Kraft seit 2011-08-01