Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Lugano-Übereinkommen · Lugano-Übereinkommen

§ 63 Lugano-ÜbereinkommenArtikel 63

TITEL VIII TITEL römisch acht SCHLUSSBESTIMMUNGEN

In forceOfficial text

Jeder beitretende Staat hat bei der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde die für die Anwendung der Artikel 3, 32, 37, 40, 41 und 55 dieses Übereinkommens erforderlichen Mitteilungen zu machen und gegebenenfalls die bei den Verhandlungen über das Protokoll Nr. 1 festgelegten Erklärungen abzugeben.