Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

URG · Unternehmensreorganisationsgesetz

§ 23 URGEigenmittelquote

4. Abschnitt Haftungsbestimmungen

In forceOfficial text

zum Bezugszeitraum vgl. § 30 Abs. 4

Eigenmittelquote im Sinne dieses Gesetzes ist der Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 A UGB) einerseits sowie den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs. 3 UGB), vermindert um die nach § 225 Abs. 6 UGB von den Vorräten absetzbaren Anzahlungen andererseits, ergibt.

Amendment history
  • In Kraft seit 2016-07-20