Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Gleisdorf
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Gleisdorf
StF: BGBl. II Nr. 103/1997
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Refers to
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in Art. 9