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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Belgien)

§ 19 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen

Artikel 19

In forceOfficial text

(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat so bald wie möglich in Brüssel stattzufinden.

(2) Dieses Abkommen wird am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.