Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverba · Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverbandes
§ 1 Bevorrechtung eines Gläubigerschutzverba
Dem Verein Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA) wird die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes zuerkannt.