Basis- und Referenzzinssatzverordnung · Basis- und Referenzzinssatzverordnung
§ 3 Basis- und Referenzzinssatzverordnung
Für die Feststellung von Veränderungen des Basis- und des Referenzzinssatzes bleiben die zur Erleichterung der Umstellung der Marktteilnehmer auf den integrierten Euro-Geldmarkt für einen Übergangszeitraum vorgenommenen Veränderungen der in § 1 und 2 genannten Zinssätze der Europäischen Zentralbank außer Betracht.