Errichtung einer vierten Notarstelle in · Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
§ 0 Errichtung einer vierten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
StF: BGBl. II Nr. 270/1999
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Refers to
- Errichtung einer vierten Notarstelle in Art. 9