§ 4 Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde
Artikel 4.
Hinsichtlich des gleichzeitig mit dem Anschlusse der Gemeinde Mittelberg an das deutsche Zollgebiet erfolgenden Anschlusses dieser Gemeinde an das im Königreiche Bayern bestehende System der Besteuerung des Bieres und Essigs ist ein besonderes Übereinkommen abgeschlossen worden.