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Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland) · Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)

§ 34 Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)

Schlußbestimmungen.

In forceOfficial text

Die gesetzlichen Vorschriften, die auf dem Gebiete des einen Teiles über die Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltung gelten, finden auf alles Anwendung, was Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie Beamten und Bediensteten dieses Teiles auf Grund dieses Vertrages zur Kenntnis kommt.