Österreichisch-türkisches Clearingüberei · Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen
§ 0 Österreichisch-türkisches Clearingüberei
Zum Inkrafttreten vgl. Art. 7 BGBl. Nr. 235/1934
(Übersetzung.) Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen.
StF: BGBl. Nr. 219/1936
Die österreichische Regierung und die Regierung der türkischen Republik sind übereingekommen, den Zahlungsverkehr zwischen Österreich und der Türkei gemäß den folgenden Bestimmungen zu regeln.
Dieses Regierungsübereinkommen ist am 1. Juni 1936 in Kraft getreten.