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FinStrG · Finanzstrafgesetz

§ 76 FinStrG

III. Hauptstück. römisch drei. Hauptstück. Beschuldigte, Nebenbeteiligte und deren Vertretung; Akteneinsicht.

In forceOfficial text

Nebenbeteiligte sind

a) vom Beschuldigten verschiedene Personen, denen das Eigentumsrecht oder ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht an der verfallsbedrohten Sache zusteht (Verfallsbeteiligte). Verfallsbeteiligt ist auch, wer ein solches Recht behauptet;

b) Personen, die nach § 28 zur Haftung herangezogen werden können (Haftungsbeteiligte).