§ 0 Doppelbesteuerung – Vereinbarung über di
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern
StF: BGBl. Nr. 437/1971
Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich
und
die Regierung des Fürstentums Liechtenstein
haben zur Durchführung der Artikel 10 Absatz 2, 11 Absatz 2 und 12 Absatz 2 des am 5. November 1969 abgeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen *) (im folgenden „Abkommen“ genannt) gemäß den Bestimmungen des Schlußprotokolls zu diesen Artikeln folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 24/1971