§ 3 Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauc
Pflicht zur Geheimhaltung
Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie sonstige Mitteilungen, die nach diesem Vertrag einem Vertragsstaat zugehen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht nach den gesetzlichen Vorschriften dieses Vertragsstaates.