§ 0 Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen
die Italienische Republik
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ZUR REGELUNG FINANZIELLER UND VERMÖGENSRECHTLICHER FRAGEN
StF: BGBl. Nr. 635/1973 (NR: GP XIII RV 38 AB 195 S. 24. BR: S. 308. )
haben im Geiste der zwischen den beiden Staaten bestehenden Freundschaft und im Bestreben, die festgestellten finanziellen und vermögensrechtlichen Fragen zu regeln, folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. November 1973 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 6 am 18. Jänner 1974 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Regelung finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen samt Anlagen und Briefwechseln wird genehmigt.