§ 0 Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbscha
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern
StF: BGBl. Nr. 63/1975 (NR: GP XIII RV 1093 AB 1140 S. 110. BR: AB 1146 S. 333. )
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Dezember 1974 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten.