Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Finanzhilfe (Pakistan) · Finanzhilfe (Pakistan)

§ 0 Finanzhilfe (Pakistan)

In forceOfficial text

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESKANZLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR HANDEL UND FREMDENVERKEHR DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ÜBER FINANZHILFE

StF: BGBl. Nr. 445/1976

Der Bundeskanzler der Republik Österreich und der Minister für Handel und Fremdenverkehr der Islamischen Republik Pakistan,

vom Wunsche geleitet, die zwischen ihren beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen und ihre technische Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zu verstärken,

sind wie folgt übereingekommen:

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 am 30. August 1976 in Kraft.