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Zollabkommen über den internationalen Wa · Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)

§ 58a Zollabkommen über den internationalen WaVerwaltungsausschuß

Artikel 58a

In forceOfficial text

Es wird ein aus allen Vertragsparteien bestehender Verwaltungsausschuß eingerichtet. Seine Zusammensetzung, seine Aufgaben und seine Geschäftsordnung sind in Anlage 8 aufgeführt.

Amendment history
  • In Kraft seit 1999-02-17