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Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der i · Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den Bund als Alleinschuldner

§ 2 Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der i

In forceOfficial text

(1) Der Betrag von S 18 835 975,31 ist vom Bund in 26 gleichen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten a S 720 000,-- und einer Rate von S 115 975,31 in den Jahren 1979 bis 1992, beginnend am 1. Juli 1979 an den ERP-Fonds zurückzuzahlen.

(2) Die auf den jeweils aushaftenden Kreditbetrag entfallenden Zinsen in Höhe von 3% p. a. werden zu den gleichen Terminen wie die Kapitalraten halbjährlich im nachhinein beglichen.

(3) Die Gesamtbelastung für den Bund in den Jahren 1979 bis 1992 wird insgesamt S 22 728 772,15 betragen.

Amendment history
  • In Kraft seit 1981-03-18