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Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag · Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

§ 1 Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

In forceOfficial text

(1) Die Republik Österreich leistet zum Asiatischen Entwicklungsfonds und zum Technischen Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank einen Beitrag in der Höhe von 517 067 520 Schilling.

(2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich der Asiatischen Entwicklungsbank gegenüber eine Verpflichtungserklärung zur Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds und zum Technischen Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank in der unter Abs. 1 genannten Höhe abzugeben.