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Internationales Übereinkommen zur Harmon · Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

§ 3 Internationales Übereinkommen zur Harmon

Geltungsbereich

In forceOfficial text

1. Dieses Übereinkommen gilt für sämtliche Waren bei der Ein-, Aus- oder Durchfuhr, wenn sie über eine oder mehrere See-, Luft- oder Landgrenzen befördert werden.

2. Dieses Übereinkommen gilt für alle Kontrolldienste der Vertragsparteien.