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EStG · Einkommensteuergesetz 1988

§ 91 EStGArbeitnehmer ohne inländischen Wohnsitz

5. TEIL STEUERABZUG VOM ARBEITSLOHN (LOHNSTEUER)

In forceOfficial text

Bezugszeitraum: ab 1.1.1989 (§ 125)

Soweit in diesem Abschnitt der Wohnsitz des Arbeitnehmers maßgebend ist, ein inländischer Wohnsitz jedoch nicht besteht, tritt an seine Stelle der inländische gewöhnliche Aufenthalt und, wenn ein solcher nicht besteht, die Betriebsstätte.