Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GSpG · Glücksspielgesetz

§ 6 GSpGLotto

Bestimmte Lotterien

In forceOfficial text

Das Lotto ist eine Ausspielung, bei der ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchance mehrerer Zahlen aus einer bestimmten Zahlenreihe annimmt und durchführt. Die gewinnenden Zahlen werden durch öffentliche Ziehung ermittelt. Die Gewinnsumme wird auf mehrere Gewinnränge aufgeteilt; alle Gewinne desselben Gewinnranges sind gleich hoch.

Amendment history
  • In Kraft seit 2010-07-20