Ausgliederung von bauspargeschäftlichen · Ausgliederung von bauspargeschäftlichen Teilbetrieben
§ 7 Ausgliederung von bauspargeschäftlichen
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz, mit dem die öffentlich-rechtliche Bankanstalt „Girozentrale der österreichischen Sparkassen“ aufgelöst und im Zusammenhang damit stehende Bestimmungen getroffen werden, BGBl. Nr. 146/1958 , zuletzt geändert mit dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 64/1979 , außer Kraft.