Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderun · Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus
§ 4 Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderun
Mit der Vollziehung der §§ 1 bis 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderun · Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus
Mit der Vollziehung der §§ 1 bis 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.