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Waren die unter teilweiser Befreiung von · Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden

§ 3 Waren die unter teilweiser Befreiung von

Artikel 3

In forceOfficial text

Um die in dieser Anlage genannten Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die unter teilweiser Befreiung eingeführten Waren einer Person gehören, die ihren Wohnsitz oder Sitz außerhalb des Gebietes der vorübergehenden Verwendung hat.