NeuFöG · Neugründungs-Förderungsgesetz
§ 3 NeuFöGZeitpunkt der Neugründung
Zum Bezugszeitraum vgl. § 6 idF BGBl. I Nr. 68/2002 .
Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt.