Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Finalitätsgesetz · Finalitätsgesetz

§ 8 Finalitätsgesetz

Anwendungsbereich

In forceOfficial text

Indirekter Teilnehmer ist ein Institut, eine zentrale Gegenpartei, eine Verrechnungsstelle, eine Clearingstelle oder ein Systembetreiber mit einer vertraglichen Beziehung zu einem Teilnehmer eines Systems zur Ausführung von Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträgen, wodurch der indirekte Teilnehmer in die Lage versetzt wird, Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträge in das System einzubringen, sofern der indirekte Teilnehmer dem Systembetreiber bekannt ist.

Amendment history
  • In Kraft seit 2021-05-29