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Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankr · Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankreich)

§ 2 Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankr

Artikel II. Artikel römisch zwei.

In forceOfficial text

Die Übermittlung von Todesscheinen wird sich überdies auf Personen erstrecken, die in Frankreich verstorben sind und die in Österreich oder in Ungarn geboren waren oder zufolge der von den Localbehörden erlangten Auskünfte daselbst ihren Wohnsitz hatten.

Ebenso wird dies bezüglich der Todesscheine von in Österreich oder in Ungarn verstorbenen Personen der Fall sein, welche in Frankreich geboren waren oder zufolge der von den Localbehörden erlangten Auskünfte daselbst ihren Wohnsitz hatten.