Zivilstandesurkunden - Mitteilung (Norwe · Zivilstandesurkunden - Mitteilung (Norwegen)
§ 2 Zivilstandesurkunden - Mitteilung (Norwe
Artikel II . Im Jänner und Juli jedes Jahres werden die erwähnten Zivilstandesurkunden, welche im Laufe des vorangegangenen Halbjahres ausgefertigt wurden, zwischen den beiderseitigen Regierungen im diplomatischen Wege ausgetauscht werden.