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Straßendurchgangsverkehr Salzburg, Lofer · Straßendurchgangsverkehr Salzburg, Lofer, Garmisch-Partenkirchen (BRD)

§ 18 Straßendurchgangsverkehr Salzburg, Lofer

Artikel 18

In forceOfficial text

Die Grenzdienststellen der vertragschließenden Teile werden sich gegenseitig bei der Durchführung dieses Abkommens und bei der Überwachung des Durchgangsverkehrs unterstützen und festgestellte Verstöße sowie Fälle des Ausschlusses vom Durchgangsverkehr einander mitteilen.