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Eisenbahndurchgangsverkehr Strecke Mitte · Eisenbahndurchgangsverkehr Strecke Mittenwald-Griesen, Ehrwald-Vils (BRD)

§ 19 Eisenbahndurchgangsverkehr Strecke Mitte

Artikel 19

In forceOfficial text

Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Österreichischen Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.