Paßzwang - Aufhebung (Schweiz) · Paßzwang - Aufhebung (Schweiz)
§ 7 Paßzwang - Aufhebung (Schweiz)
Artikel 7
Durch die Bestimmungen der vorstehenden Artikel werden die in jedem der beiden Staaten geltenden allgemeinen Vorschriften über den Aufenthalt der Ausländer nicht berührt.