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Kostenlose Erteilung von Personenstandsu · Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung

§ 10 Kostenlose Erteilung von PersonenstandsuArtikel 10

Niederlande

In forceOfficial text

Dieses Übereinkommen unterliegt der Revision zum Zwecke seiner Vervollkommnung.

Revisionsvorschläge werden beim Schweizerischen Bundesrat eingereicht; dieser notifiziert sie den Vertragsstaaten und dem Generalsekretär der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen.