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Übereinkommen über die Änderung von Name · Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen

§ 7 Übereinkommen über die Änderung von Name

Artikel 7

In forceOfficial text

Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag in Kraft, nach dem die zweite Ratifikationsurkunde gemäß Artikel 6 hinterlegt worden ist.

Für jeden Unterzeichnerstaat, der das Übereinkommen später ratifiziert, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.