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Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pitten · Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pittenbach, Bächen- und Rißtal (BRD)

§ 18 Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pitten

Artikel 18

In forceOfficial text

Die Bundesrepublik Deutschland läßt einen Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen nach den Bestimmungen der Abschnitte III und IV dieses Vertrages zu auf der deutschen Bundesstraße 307 von der Staatsgrenze auf der Rauchstubenbrücke bis nach Fall und von dort

a) auf der Privatstraße der bayerischen Staatsforstverwaltung durch das Dürrachtal bis zur Staatsgrenze im Bächental,

b) auf der deutschen Bundesstraße 307 bis Lahner-Gaster, von dort auf der Privatstraße der bayerischen Staatsforstverwaltung bis Vorderriß und von dort auf der nach Süden führenden Privatstraße der bayerischen Staatsforstverwaltung bis zur Staatsgrenze auf der ersten (nördlichen) Rißbachbrücke (bei km 0,008) der Rißtaler Straße.