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Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pitten · Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pittenbach, Bächen- und Rißtal (BRD)

§ 9 Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pitten

Artikel 9

In forceOfficial text

(1) Im Durchgangsverkehr genügt es, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften eines der Vertragsstaaten entsprechen.

(2) Die Durchfahrt von Fahrzeugen, die eine Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße befürchten lassen, kann untersagt werden.

(3) Für die gewerbliche Beförderung von Personen und Gütern mit Kraftfahrzeugen gelten im Durchgangsverkehr die Vorschriften des Vertragsstaates, in dem das betreffende Fahrzeug zugelassen ist. Dies gilt auch für den Werkverkehr.