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Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasili · Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)

§ 1 Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasili

Artikel 1

In forceOfficial text

Österreichische und brasilianische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen gewöhnlichen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerkfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten. Die Aufenthaltsberechtigung kann gemäß den geltenden Gesetzen von den zuständigen Behörden verlängert werden.