Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel)
§ 3 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel
Artikel 3
Inhaber gültiger israelischer oder österreichischer Diplomaten- oder Dienstpässe dürfen sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich während der Dienstzeit im Gastland oder eines Privatbesuches bis zu drei Monaten dort aufhalten.