§ 0 Grenzdienststelle Kufstein, Strecke Inns
Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *) zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Kufstein und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Innsbruck-München
StF: BGBl. Nr. 99/1971
BGBl. Nr. 96/1985
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*) siehe BGBl. Nr. 240/1957 und 275/1968