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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (San Ma · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (San Marino)

§ 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (San Ma

Artikel 1

In forceOfficial text

Sanmarinesische Staatsangehörige dürfen mit einem gültigen oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufenen Reisepaß der Republik San Marino, einem amtlichen Personalausweis der Republik San Marino, einer Identitätskarte für Staatsbeamte oder, wenn es sich um Kinder unter 15 Jahren handelt, mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis, der ihre sanmarinesische Staatsangehörigkeit bestätigt, zu einem nicht der Arbeitsaufnahme dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.