Übereinkommen zur Verminderung der Staat · Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
§ 2 Übereinkommen zur Verminderung der Staat
Artikel 2
Bis zum Beweis des Gegenteils gilt ein im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates aufgefundener Findling als in diesem Hoheitsgebiet geboren und von Eltern abstammend, welche die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen.