Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolum · Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)
§ 2 Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolum
Artikel 2
Die in der Republik Österreich wohnhaften kolumbianischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren und Abgaben für die Erteilung eines unbefristeten Sichtvermerkes für die ein- oder mehrmalige Wiedereinreise befreit.