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Abkommen über den Personenverkehr (Spani · Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)

§ 8 Abkommen über den Personenverkehr (Spani

ARTIKEL 8

In forceOfficial text

(1) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.

(2) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Weg vorzunehmenden Kündigung beim Vertragspartner außer Kraft.