Dauersichtvermerke für Diplomaten (Ukrai · Dauersichtvermerke für Diplomaten (Ukraine)
§ 0 Dauersichtvermerke für Diplomaten (Ukrai
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 291/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend die Erteilung von mehrmaligen Sichtvermerken für Mitarbeiter von Botschaften, konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörige (Notenwechsel)
StF: BGBl. Nr. 227/1978
BGBl. Nr. 291/1996
Das Abkommen tritt gemäß dem vorletzten Absatz der Eröffnungsnote am 29. Mai 1978 in Kraft.