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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Dip · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

§ 2 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Dip

Artikel 2

In forceOfficial text

Thailändische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen thailändischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind und Mitglieder der diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung Thailands oder Vertreter Thailands bei einer internationalen Organisation in Österreich sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Österreich einreisen und sich in diesem Land bis zur Beendigung ihrer Dienstverwendung aufhalten.