§ 0 Grenzabfertigung Strecke Sillian-San Can
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Sillian und San Candido/Innichen
StF: BGBl. Nr. 470/1985
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 und Artikel 24 des Abkommens vom 29. März 1974 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt *) folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 472/1976
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 7 Absatz 1 am 1. Dezember 1985 in Kraft.