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Grenzabfertigung Bahnhof Tarvisio Centra · Grenzabfertigung Bahnhof Tarvisio Centrale, Villach-Tarvisio (Italien)

§ 10 Grenzabfertigung Bahnhof Tarvisio Centra

Artikel 10

In forceOfficial text

1. Die Grenzabfertigung der Reisenden und ihres Gepäcks gilt im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 des Abkommens vom 29. März 1974 in den Zügen in der Regel durch den Ausgangsstaat als beendet, sobald die Bediensteten dieses Staates den Waggon verlassen haben.

2. Falls noch nicht abgefertigte Personen oder Waren in Waggons gelangen, in denen die Grenzabfertigung bereits abgeschlossen ist, kann die Grenzabfertigung dieser Personen oder Waren gemäß Artikel 7 des Abkommens vom 29. März 1974 noch vorgenommen werden.