Kleiner Grenzverkehr und Ausflugsverkehr · Kleiner Grenzverkehr und Ausflugsverkehr (BRD)
§ 0 Kleiner Grenzverkehr und Ausflugsverkehr
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Kleinen Grenzverkehr und den Ausflugsverkehr
StF: BGBl. Nr. 167/1988 (NR: GP XVII RV 139 AB 178 S. 24. BR: AB 3293 S. 489. )
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland – von dem Wunsche geleitet, den Personenverkehr zwischen den Grenzzonen weiter zu erleichtern – haben folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. Dezember 1987 und 18. Jänner 1988 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 Abs. 1 mit 1. April 1988 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.